Kategorie: Analysen

  • Rufus verliert die Suche und entscheidet den Vergleich

    Amazons KI-Assistent Rufus wechselt die Rolle. Er ist nicht mehr der Einstieg in die Produktsuche, sondern das Werkzeug, mit dem Käufer zwei Artikel gegeneinanderhalten. Das zeigt der Global Amazon Shopper Report 2026 von Remazing und Appinio, für den im Mai 6.000 Menschen zwischen 16 und 65 in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und den USA befragt wurden.

    Die Bekanntheit legt um 19 Prozentpunkte zu: 47 Prozent der Amazon-Käufer kennen Rufus, vor einem Jahr waren es 28 Prozent. Regelmäßig oder immer nutzt ihn rund ein Viertel derjenigen, die ihn kennen. Gerechnet auf alle Amazon-Käufer heißt das: etwa jeder Achte.

    Warum das wichtig ist

    Der Hebel verschiebt sich von der Sichtbarkeit zur Vergleichbarkeit. Wer den Sucheinstieg gewinnen will, optimiert Keywords, Bilder und Rankingsignale. Wer den Vergleich gewinnen will, braucht etwas anderes: Attribute, die ein Modell gegeneinanderstellen kann.

    Konkret entscheidet sich der Kauf an Maßen, Material, Kompatibilität und Lieferzeit. Steht dein Produkt mit „ca. 30 cm" im Datenblatt und der Wettbewerber mit „29,5 x 18,0 x 7,2 cm", gewinnt der Wettbewerber den Vergleich — unabhängig davon, wer auf Position eins steht.

    Das ist eine Datenaufgabe, keine Marketingaufgabe. Freitext in der Produktbeschreibung hilft im Vergleich wenig. Gepflegte, vollständige Attributfelder helfen.

    Die 63 Prozent gelten nur für Amazon-Käufer

    Eine Zahl aus dem Report läuft gerade falsch gerahmt durch die Fachpresse. 43 Prozent der Amazon-Käufer nutzen externe KI-Werkzeuge für Produktrecherche und Vergleiche, weitere 20 Prozent, um direkte Produktlinks zu finden. Die daraus addierten 63 Prozent beziehen sich auf die Teilgruppe der Amazon-Käufer, nicht auf die Gesamtbevölkerung.

    Der Unterschied ist für die Planung relevant. Wer die Zahl als Bevölkerungsquote liest, überschätzt die Reichweite von KI-Recherche außerhalb der Plattform und verschiebt Budget in einen Kanal, der kleiner ist als gedacht. Unter den 3.363 KI-Nutzern im Sample nennen 82 Prozent ChatGPT und 64 Prozent Gemini.

    Deutschland ist der dichteste Amazon-Markt

    94 Prozent der befragten Deutschen kaufen bei Amazon — über alle sechs Länder sind es 89 Prozent. 41 Prozent der deutschen Amazon-Käufer geben monatlich mehr als 100 Euro auf der Plattform aus.

    Die Wettbewerber holen auf, bleiben aber dahinter: Temu steigt von 45 auf 59 Prozent Käuferanteil, Shein von 45 auf 55 Prozent, TikTok Shop von 12 auf 31 Prozent. Insgesamt kaufen 84 Prozent mindestens einmal im Monat online ein, 29 Prozent wöchentlich.

    Für deutsche Händler heißt das: Die Rufus-Frage lässt sich nicht aussitzen, indem man auf andere Marktplätze ausweicht. Nirgendwo sonst in Europa ist die Amazon-Durchdringung so hoch.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Zieh die Produktdatenpflege aus der Content-Ecke in die Pflichtliste. Prüfe für deine umsatzstärksten ASINs, ob Maße, Material, Kompatibilität und Lieferzeit als strukturierte Attribute hinterlegt sind — nicht nur im Fließtext. Und rechne mit der korrekten Basis: Die 63 Prozent KI-Nutzung gelten für Amazon-Käufer, nicht für den Markt. Der Vergleich ist die Stelle, an der du verlierst, lange bevor das Ranking es zeigt.

  • Am 10. November entscheidet sich, ob MediaMarkt chinesisch wird

    Österreich gibt den Weg frei. Das Wirtschaftsministerium in Wien hat die Übernahme der MediaMarkt-Mutter Ceconomy durch den chinesischen Plattformkonzern JD.com investitionskontrollrechtlich genehmigt – nach monatelangem Widerstand und unter Auflagen.

    Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer nennt als gesicherte Bereiche Daten, Lieferketten und sicherheitsrelevante Personalentscheidungen. Welche Auflagen genau gelten, sagt das Ministerium unter Verweis auf die Gesetzeslage nicht.

    Warum das für dich relevant ist

    Die Nachricht ist nicht der Eigentümerwechsel, sondern der Kalender. Die EU-Kommission entscheidet spätestens am 4. November, Ceconomy braucht das finale Go bis zum 10. November – sonst kann der Deal platzen. Das meldet Exciting Commerce.

    Wer MediaMarkt oder Saturn als Marktplatzkanal nutzt, plant bis dahin mit zwei Szenarien. Szenario eins: Ein Plattformkonzern mit eigener Logistik-DNA übernimmt rund 1.000 Filialen, die als Abhol- und Retourennetz taugen – und betreibt einen Marktplatz, auf dem viele Elektronikhändler ohnehin schon verkaufen. Szenario zwei: Der Deal scheitert an einer der offenen Prüfungen, und Europas größter Elektronikfachhändler hängt in der Schwebe.

    Die Details

    Deutschland hat bereits freigegeben, mit Auflagen zum Schutz personenbezogener Kundendaten. Das Bundeskartellamt und die deutsche Investitionsprüfung sind damit durch.

    • Österreich: freigegeben am 10. Oktober, Auflagen zu Daten, Lieferketten und Personal
    • Deutschland: freigegeben, Auflagen zu Kundendaten
    • Spanien: investitionskontrollrechtliche Prüfung offen
    • EU-Kommission: prüft nach der Foreign-Subsidies-Verordnung mögliche Marktverzerrung durch ausländische Subventionen, Frist 4. November

    MediaMarkt Österreich betreibt 56 Standorte mit rund 2.400 Mitarbeitenden und setzte im Geschäftsjahr 2025/26 rund 1,3 Milliarden Euro um. Das war der Hebel, an dem Wien monatelang Bedingungen durchsetzen konnte.

    Der Blick nach vorn

    Vier Wochen sind keine Zeit für Strategiewechsel, aber genug für Vorbereitung. Prüfe, welcher Umsatzanteil über den MediaMarkt-Marktplatz läuft und ob deine Verträge Change-of-Control-Klauseln enthalten.

    Die Auflagen zu Daten sind der Punkt, den Händler im Blick behalten sollten. Wenn Wien und Berlin beide Bedingungen zum Umgang mit Kundendaten stellen, heißt das: Der Datenfluss zwischen dem deutschen Händler und dem chinesischen Eigentümer wird reguliert – und damit auch das, was ein Marktplatzhändler über seine eigenen Käufer erfährt.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Bis zum 10. November herrscht Unsicherheit, danach Klarheit in die eine oder andere Richtung. Wer nennenswerten Umsatz über MediaMarkt oder Saturn macht, setzt sich den Termin in den Kalender, prüft Change-of-Control-Klauseln in den Marktplatzverträgen und hält einen zweiten Kanal bereit. Geht der Deal durch, bekommst du einen Plattformbetreiber mit 1.000 Filialen als Abhol- und Retourennetz – und einen Eigentümer, der weiß, wie man Marktplatzmargen rechnet. Geht er nicht durch, verhandelst du mit einem Händler, der erst einmal sich selbst sortieren muss.

  • EU Produkthaftungsrichtlinie ab 9. Dezember 2026

    Ab dem 9. Dezember 2026 ist Software ein Produkt wie jedes andere. Bis zu diesem Tag muss Deutschland die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 umsetzen. Sie zieht erstmals Software und KI-Systeme ausdrücklich in die verschuldensunabhängige Haftung.

    Verschuldensunabhängig heißt: Wer zu Schaden kommt, muss dem Hersteller keinen Fehler vorwerfen — der Produktfehler allein genügt. Und der Hersteller haftet auch dann, wenn er mit dem Endkunden nie einen Vertrag geschlossen hat.

    Der Stichtag trennt sauber. Die neuen Vorschriften gelten für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Für alles, was bis zum 8. Dezember in Verkehr gebracht wurde, gilt die alte Rechtslage weiter.

    Warum das für dich relevant ist

    Die Haftungskette rückt zusammen. Die Reform schließt die Lücke bei Importen aus Drittstaaten — wer aus China oder der Türkei einkauft, steht näher am Schaden als bisher. Wer Eigenmarken führt, ist ohnehin Hersteller im Sinne des Gesetzes.

    Der Satz „Der Händler haftet künftig wie ein Hersteller" stimmt in dieser Pauschalität nicht. Er greift nur, wenn sich Hersteller oder Importeur nicht benennen lassen. Deine beste Verteidigung ist deshalb banal: eine Lieferantendokumentation, die im Ernstfall binnen Tagen einen greifbaren Namen in der EU liefert.

    Auch Plattformbetreiber können haften. Nach § 13 ProdHaftG trifft die Haftung Betreiber von Online-Plattformen, über die Verbraucher Fernabsatzverträge mit Unternehmern schließen. Wer selbst einen Marktplatz betreibt oder Dritthändler in den eigenen Shop lässt, hat damit ein neues Risiko in der Bilanz.

    Die Details

    • Software und KI-Systeme gelten als haftungsauslösende Produkte — auch ohne Vertrag mit dem Endkunden
    • Importeure aus Drittstaaten rücken in der Haftungskette nach vorn, die bisherige Lücke ist geschlossen
    • Plattformbetreiber können nach § 13 ProdHaftG für fehlerhafte Produkte einstehen
    • Stichtag 9. Dezember 2026: Maßgeblich ist, wann das Produkt in Verkehr gebracht wurde, nicht wann der Schaden eintritt

    Der Blick nach vorn

    Bis zur Frist bleiben knapp acht Wochen. Praktisch heißt das: Lieferantenverträge auf Freistellungsklauseln prüfen, die Produkthaftpflicht auf Software- und Firmware-Anteile erweitern lassen und für jede Eigenmarke klären, wer rechtlich als Hersteller gilt.

    Besonders betroffen sind vernetzte Produkte — Haushaltsgeräte mit App, Wearables, alles mit Firmware. Für sie war die Rechtslage bisher unklar. Ab dem 9. Dezember ist sie es nicht mehr. Die Einzelheiten der Neuregelung sind bereits ausführlich aufbereitet.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Zwei Listen anlegen. Erstens alle Produkte mit Software- oder KI-Anteil, die ab dem 9. Dezember in Verkehr gehen — für sie gilt neues Recht. Zweitens alle Lieferanten aus Drittstaaten, bei denen du im Schadensfall einen benennbaren Hersteller oder Importeur vorweisen musst. Wer diesen Namen nicht liefern kann, haftet selbst. Das ist kein Jura-Detail, sondern eine Frage deiner Beschaffungsdokumentation, und die lässt sich in acht Wochen noch ordnen.

  • Temu verliert ein Drittel Umsatz – aber deutsche Online-Shops profitieren davon gar nicht

    Die China-Plattformen brechen ein, und niemand profitiert davon. Der bevh hat am 9. Oktober seine Verbraucherbefragung für das dritte Quartal 2026 veröffentlicht: Die Erlöse von Shein, Temu und AliExpress in Deutschland sanken um 35,5 Prozent auf 566 Millionen Euro.

    Der Gesamtmarkt wuchs im selben Zeitraum nur um 2,9 Prozent auf rund 18,5 Milliarden Euro (inklusive Umsatzsteuer, nicht inflationsbereinigt). Die Inflationsrate lag im September bei 3,3 Prozent. Real schrumpft der deutsche Onlinehandel also – im ersten Quartal mit voller Wirkung der weggefallenen Zollfreigrenze.

    Warum das für dich relevant ist

    Das Geld, das Temu verliert, landet nicht bei dir. bevh-Sprecher Martin Mulyk sagt es ausdrücklich: „Das rasante Wachstum von Temu und Shein in Deutschland ist ins Stocken geraten. Damit sinken auch die Umsätze im Gesamtmarkt, ohne dass hiesige Anbieter von der Schwäche asiatischer Wettbewerber profitieren konnten.“

    Das ist die eigentliche Nachricht. Die Zollreform nimmt den Fernost-Plattformen Umsatz – sie gibt ihn deutschen Händlern aber nicht weiter. Wer seine Käufe bei Temu eingestellt hat, kauft nicht stattdessen woanders, sondern kauft weniger.

    Für die Q4-Planung heißt das: Wer ein Temu-Vakuum eingepreist hat, rechnet falsch. Zur Einordnung der Größenordnung – aus den beiden bevh-Werten ergibt eine Überschlagsrechnung einen Anteil der drei Plattformen von rund drei Prozent am Quartalsumsatz. Das ist eine eigene Rechnung, keine Verbandsangabe. Selbst wenn dieser Umsatz vollständig umverteilt würde, trüge er den Markt nicht.

    Die Details

    Schuhe und Bekleidung wachsen überdurchschnittlich. Das ist die Warengruppe, in der Shein und Temu am stärksten angreifen – hier zeigt die neue Zolllage am ehesten Wirkung zugunsten etablierter Anbieter. Exakte Prozentwerte je Warengruppe nennt der Verband in den vorliegenden Auszügen nicht.

    Dem bevh reicht der Zolleffekt nicht: „Um für fairen Wettbewerb zu sorgen, muss die EU die Marktüberwachungsbehörden stärken und bestehendes Recht durchsetzen.“ Die kompletten Quartalszahlen liegen beim Verband.

    Was kommt als Nächstes

    Am 1. November kommt die nächste Belastung. Die EU erhebt dann eine Bearbeitungsgebühr auf jede aus Drittstaaten importierte Onlinebestellung – mitten im Weihnachtsgeschäft und auf jedes Paket.

    Das verschärft den Effekt, den Q3 bereits zeigt: Fernost-Bestellungen werden teurer, Käufer sparen. Dass sie das gesparte Geld in deutschen Shops ausgeben, hat das dritte Quartal nicht belegt.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Streiche das Temu-Vakuum aus der Q4-Prognose. Der Markt wächst nominal um 2,9 Prozent und real gar nicht – deine Planung muss aus Marktanteil kommen, nicht aus Marktwachstum. Prüfe, wo du in Schuhen und Bekleidung tatsächlich Kunden von den Fernost-Plattformen übernimmst, und stütze das mit Daten statt mit Annahmen. Und kalkuliere die EU-Bearbeitungsgebühr ab 1. November in jede Importkette ein, die du selbst betreibst.

  • Perform.AI verspricht: Wer pünktlich liefert, den empfiehlt die KI

    Parcel Perform heißt seit September 2026 Perform.AI und verkauft nicht mehr Trackingdaten, sondern ein AI Commerce Operating System. Die Meldung vom 22. September trägt Berlin als eine von drei Dateline-Städten — der Anbieter verkauft im DACH-Markt.

    Die Kernbehauptung: Im agentischen Handel entscheide Performance darüber, ob eine Marke empfohlen wird. Lieferversprechen, Post-Order-Erfahrung und Retoure laufen deshalb als ein System, das eingreift, bevor der Kunde nachfragt.

    Warum das für dich relevant ist

    Diese These ist unbelegt. Kein Betreiber eines Shopping-Agenten — weder OpenAI noch Google oder Perplexity — hat öffentlich bestätigt, dass Zustellqualität in seine Empfehlungslogik einfließt. Es ist die interessengeleitete Annahme eines Logistikdaten-Anbieters, nicht das Ergebnis einer unabhängigen Studie.

    Belastbar ist die Datenbasis: 1.100 Carrier-Integrationen in über 160 Ländern, mehr als 100 Milliarden Paket-Updates pro Jahr. Für Cross-Border-Händler ist das der Grund hinzuschauen — nicht die KI-Erzählung darüber.

    Der größere Zusammenhang

    Das Rebranding ist der Schlusspunkt eines Zwölf-Monats-Schwenks. Erst GEO für E-Commerce Ende 2025, dann im Februar 2026 ein AI Visibility Index, der misst, welche Händler die Chatbots empfehlen, jetzt das Betriebssystem. Der Faden ist derselbe wie bei unserem Beitrag zum KI-Checkout: Damals galten Produktdaten als Sichtbarkeitsfaktor, jetzt sollen es Lieferdaten sein.

    Was fehlt, ist alles, was eine Kaufentscheidung trägt: Preis, Vertragsmodell, Angaben zu DSGVO und Hosting. Dazu kommt das Lock-in: Wer Visibility, Checkout-Versprechen, Post-Order und Retoure in ein System legt, kommt teurer wieder heraus als aus einem Tracking-Tool.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Führe deine Lieferdaten so sauber, als würden sie gerankt — saubere Zustellprognosen und niedrige Retourenquoten zahlen sich ohnehin aus. Aber unterschreibe keinen Vertrag für ein Betriebssystem, solange niemand außer dem Anbieter bestätigt, dass Zustellquoten tatsächlich zum Ranking-Faktor werden.

  • Ab Juli 2027 kostet jede Tonne Plastik 550 Euro

    Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen Kunststoff in Verpackungen mit 550 Euro je Tonne besteuern, fällig ab Juli 2027. Der Gesetzentwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz liegt der dpa vor und geht auf einen Regierungsbeschluss vom Juli zurück.

    Steuerpflichtig sind Kunststoffverpackungen, Folien und Verbundverpackungen mit mehr als fünf Prozent Kunststoffanteil. Schuldner sind Hersteller und Importeure. Verpackungen aus recyceltem Kunststoff können auf Antrag steuerfrei bleiben.

    Der Bund rechnet mit knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich ab 2028. Das Geld soll den deutschen Beitrag zur EU-Plastikabgabe decken, den bislang der Haushalt trägt. Wichtig: Stand ist ein Fraktionsentwurf, kein beschlossenes Gesetz.

    Warum das für dich relevant ist

    Versandhändler trifft die Steuer zweimal. Direkt, wenn du Versandbeutel, Folien oder Füllmaterial selbst importierst oder herstellen lässt — dann bist du Steuerschuldner und meldepflichtig.

    Indirekt über den Einkaufspreis, weil Verpackungslieferanten die Abgabe weitergeben. 550 Euro je Tonne klingen abstrakt, sind aber bei Folienverpackungen ein spürbarer Aufschlag auf einen Posten, den kaum jemand im Controlling einzeln ausweist.

    Der eigentliche Hebel steht im Nebensatz des Entwurfs: die Ausnahme für Rezyklat. Wer auf Verpackungen aus recyceltem Kunststoff umstellt und den Nachweis führen kann, zahlt nichts. Das ist ein Beschaffungsthema, kein Umweltthema.

    Die Details

    • 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen, geplanter Start Juli 2027
    • Ab fünf Prozent Kunststoffanteil greift die Steuer auch bei Verbundverpackungen — Papierbeutel mit Folienfenster fallen darunter
    • Hersteller und Importeure sind Schuldner, nicht der Handel allgemein
    • Rezyklat bleibt auf Antrag steuerfrei — der Antrag und die Dokumentation sind deine Aufgabe
    • Knapp 1,5 Milliarden Euro ab 2028 soll die Steuer einbringen

    Offen sind der parlamentarische Fahrplan und die Frage, ob es eine Bagatellgrenze für Kleinmengen gibt. Beides steht im bislang bekannten Entwurfstext nicht.

    Der Blick nach vorn

    Bis Juli 2027 bleiben rund neun Monate Vorlauf — ausreichend, um Lieferanten zu wechseln, aber knapp, wenn Verpackungen bedruckt, zertifiziert oder auf Maschinen abgestimmt sind. Rezyklat-Beutel sind heute schon verfügbar, Kapazitäten aber nicht unbegrenzt.

    Wer wartet, bis das Gesetz steht, kauft im Frühjahr 2027 gemeinsam mit allen anderen ein. Die Eckpunkte des Entwurfs sind stabil genug, um jetzt Angebote einzuholen.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Zieh dir die Jahresmenge Kunststoff in deiner Versandverpackung aus der Buchhaltung und rechne sie mit 550 Euro je Tonne durch — das ist deine Zahl. Dann klär mit deinem Verpackungslieferanten zwei Dinge: Gibt es die Artikel in Rezyklat, und liefert er die Nachweise mit, die du für den Steuerbefreiungsantrag brauchst. Importierst du Folien oder Füllmaterial selbst, bist du Steuerschuldner und brauchst ab Juli 2027 einen Meldeprozess. Der Entwurf kann sich noch ändern, die Richtung nicht.