Autor: Digitalhandeln Blog

  • Temu verliert ein Drittel Umsatz – aber deutsche Online-Shops profitieren davon gar nicht

    Die China-Plattformen brechen ein, und niemand profitiert davon. Der bevh hat am 9. Oktober seine Verbraucherbefragung für das dritte Quartal 2026 veröffentlicht: Die Erlöse von Shein, Temu und AliExpress in Deutschland sanken um 35,5 Prozent auf 566 Millionen Euro.

    Der Gesamtmarkt wuchs im selben Zeitraum nur um 2,9 Prozent auf rund 18,5 Milliarden Euro (inklusive Umsatzsteuer, nicht inflationsbereinigt). Die Inflationsrate lag im September bei 3,3 Prozent. Real schrumpft der deutsche Onlinehandel also – im ersten Quartal mit voller Wirkung der weggefallenen Zollfreigrenze.

    Warum das für dich relevant ist

    Das Geld, das Temu verliert, landet nicht bei dir. bevh-Sprecher Martin Mulyk sagt es ausdrücklich: „Das rasante Wachstum von Temu und Shein in Deutschland ist ins Stocken geraten. Damit sinken auch die Umsätze im Gesamtmarkt, ohne dass hiesige Anbieter von der Schwäche asiatischer Wettbewerber profitieren konnten.“

    Das ist die eigentliche Nachricht. Die Zollreform nimmt den Fernost-Plattformen Umsatz – sie gibt ihn deutschen Händlern aber nicht weiter. Wer seine Käufe bei Temu eingestellt hat, kauft nicht stattdessen woanders, sondern kauft weniger.

    Für die Q4-Planung heißt das: Wer ein Temu-Vakuum eingepreist hat, rechnet falsch. Zur Einordnung der Größenordnung – aus den beiden bevh-Werten ergibt eine Überschlagsrechnung einen Anteil der drei Plattformen von rund drei Prozent am Quartalsumsatz. Das ist eine eigene Rechnung, keine Verbandsangabe. Selbst wenn dieser Umsatz vollständig umverteilt würde, trüge er den Markt nicht.

    Die Details

    Schuhe und Bekleidung wachsen überdurchschnittlich. Das ist die Warengruppe, in der Shein und Temu am stärksten angreifen – hier zeigt die neue Zolllage am ehesten Wirkung zugunsten etablierter Anbieter. Exakte Prozentwerte je Warengruppe nennt der Verband in den vorliegenden Auszügen nicht.

    Dem bevh reicht der Zolleffekt nicht: „Um für fairen Wettbewerb zu sorgen, muss die EU die Marktüberwachungsbehörden stärken und bestehendes Recht durchsetzen.“ Die kompletten Quartalszahlen liegen beim Verband.

    Was kommt als Nächstes

    Am 1. November kommt die nächste Belastung. Die EU erhebt dann eine Bearbeitungsgebühr auf jede aus Drittstaaten importierte Onlinebestellung – mitten im Weihnachtsgeschäft und auf jedes Paket.

    Das verschärft den Effekt, den Q3 bereits zeigt: Fernost-Bestellungen werden teurer, Käufer sparen. Dass sie das gesparte Geld in deutschen Shops ausgeben, hat das dritte Quartal nicht belegt.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Streiche das Temu-Vakuum aus der Q4-Prognose. Der Markt wächst nominal um 2,9 Prozent und real gar nicht – deine Planung muss aus Marktanteil kommen, nicht aus Marktwachstum. Prüfe, wo du in Schuhen und Bekleidung tatsächlich Kunden von den Fernost-Plattformen übernimmst, und stütze das mit Daten statt mit Annahmen. Und kalkuliere die EU-Bearbeitungsgebühr ab 1. November in jede Importkette ein, die du selbst betreibst.

  • Perform.AI verspricht: Wer pünktlich liefert, den empfiehlt die KI

    Parcel Perform heißt seit September 2026 Perform.AI und verkauft nicht mehr Trackingdaten, sondern ein AI Commerce Operating System. Die Meldung vom 22. September trägt Berlin als eine von drei Dateline-Städten — der Anbieter verkauft im DACH-Markt.

    Die Kernbehauptung: Im agentischen Handel entscheide Performance darüber, ob eine Marke empfohlen wird. Lieferversprechen, Post-Order-Erfahrung und Retoure laufen deshalb als ein System, das eingreift, bevor der Kunde nachfragt.

    Warum das für dich relevant ist

    Diese These ist unbelegt. Kein Betreiber eines Shopping-Agenten — weder OpenAI noch Google oder Perplexity — hat öffentlich bestätigt, dass Zustellqualität in seine Empfehlungslogik einfließt. Es ist die interessengeleitete Annahme eines Logistikdaten-Anbieters, nicht das Ergebnis einer unabhängigen Studie.

    Belastbar ist die Datenbasis: 1.100 Carrier-Integrationen in über 160 Ländern, mehr als 100 Milliarden Paket-Updates pro Jahr. Für Cross-Border-Händler ist das der Grund hinzuschauen — nicht die KI-Erzählung darüber.

    Der größere Zusammenhang

    Das Rebranding ist der Schlusspunkt eines Zwölf-Monats-Schwenks. Erst GEO für E-Commerce Ende 2025, dann im Februar 2026 ein AI Visibility Index, der misst, welche Händler die Chatbots empfehlen, jetzt das Betriebssystem. Der Faden ist derselbe wie bei unserem Beitrag zum KI-Checkout: Damals galten Produktdaten als Sichtbarkeitsfaktor, jetzt sollen es Lieferdaten sein.

    Was fehlt, ist alles, was eine Kaufentscheidung trägt: Preis, Vertragsmodell, Angaben zu DSGVO und Hosting. Dazu kommt das Lock-in: Wer Visibility, Checkout-Versprechen, Post-Order und Retoure in ein System legt, kommt teurer wieder heraus als aus einem Tracking-Tool.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Führe deine Lieferdaten so sauber, als würden sie gerankt — saubere Zustellprognosen und niedrige Retourenquoten zahlen sich ohnehin aus. Aber unterschreibe keinen Vertrag für ein Betriebssystem, solange niemand außer dem Anbieter bestätigt, dass Zustellquoten tatsächlich zum Ranking-Faktor werden.

  • Ab Juli 2027 kostet jede Tonne Plastik 550 Euro

    Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen Kunststoff in Verpackungen mit 550 Euro je Tonne besteuern, fällig ab Juli 2027. Der Gesetzentwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz liegt der dpa vor und geht auf einen Regierungsbeschluss vom Juli zurück.

    Steuerpflichtig sind Kunststoffverpackungen, Folien und Verbundverpackungen mit mehr als fünf Prozent Kunststoffanteil. Schuldner sind Hersteller und Importeure. Verpackungen aus recyceltem Kunststoff können auf Antrag steuerfrei bleiben.

    Der Bund rechnet mit knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich ab 2028. Das Geld soll den deutschen Beitrag zur EU-Plastikabgabe decken, den bislang der Haushalt trägt. Wichtig: Stand ist ein Fraktionsentwurf, kein beschlossenes Gesetz.

    Warum das für dich relevant ist

    Versandhändler trifft die Steuer zweimal. Direkt, wenn du Versandbeutel, Folien oder Füllmaterial selbst importierst oder herstellen lässt — dann bist du Steuerschuldner und meldepflichtig.

    Indirekt über den Einkaufspreis, weil Verpackungslieferanten die Abgabe weitergeben. 550 Euro je Tonne klingen abstrakt, sind aber bei Folienverpackungen ein spürbarer Aufschlag auf einen Posten, den kaum jemand im Controlling einzeln ausweist.

    Der eigentliche Hebel steht im Nebensatz des Entwurfs: die Ausnahme für Rezyklat. Wer auf Verpackungen aus recyceltem Kunststoff umstellt und den Nachweis führen kann, zahlt nichts. Das ist ein Beschaffungsthema, kein Umweltthema.

    Die Details

    • 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen, geplanter Start Juli 2027
    • Ab fünf Prozent Kunststoffanteil greift die Steuer auch bei Verbundverpackungen — Papierbeutel mit Folienfenster fallen darunter
    • Hersteller und Importeure sind Schuldner, nicht der Handel allgemein
    • Rezyklat bleibt auf Antrag steuerfrei — der Antrag und die Dokumentation sind deine Aufgabe
    • Knapp 1,5 Milliarden Euro ab 2028 soll die Steuer einbringen

    Offen sind der parlamentarische Fahrplan und die Frage, ob es eine Bagatellgrenze für Kleinmengen gibt. Beides steht im bislang bekannten Entwurfstext nicht.

    Der Blick nach vorn

    Bis Juli 2027 bleiben rund neun Monate Vorlauf — ausreichend, um Lieferanten zu wechseln, aber knapp, wenn Verpackungen bedruckt, zertifiziert oder auf Maschinen abgestimmt sind. Rezyklat-Beutel sind heute schon verfügbar, Kapazitäten aber nicht unbegrenzt.

    Wer wartet, bis das Gesetz steht, kauft im Frühjahr 2027 gemeinsam mit allen anderen ein. Die Eckpunkte des Entwurfs sind stabil genug, um jetzt Angebote einzuholen.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Zieh dir die Jahresmenge Kunststoff in deiner Versandverpackung aus der Buchhaltung und rechne sie mit 550 Euro je Tonne durch — das ist deine Zahl. Dann klär mit deinem Verpackungslieferanten zwei Dinge: Gibt es die Artikel in Rezyklat, und liefert er die Nachweise mit, die du für den Steuerbefreiungsantrag brauchst. Importierst du Folien oder Füllmaterial selbst, bist du Steuerschuldner und brauchst ab Juli 2027 einen Meldeprozess. Der Entwurf kann sich noch ändern, die Richtung nicht.

  • Ab 20. November zählt der Ratenkauf als Verbraucherkredit

    Zahlungsaufschübe im Checkout werden zum Verbraucherkredit. Ab dem 20. November 2026 gelten für Buy Now, Pay Later in Deutschland dieselben Regeln wie für klassische Verbraucherdarlehen — die Umsetzung der zweiten EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) schließt die bisherigen Lücken.

    Was sich konkret ändert

    Erstmals erfasst sind die Kleinfälle. Kredite bis 200 Euro, zinsfreie Ratenkäufe und Laufzeiten unter drei Monaten fallen künftig unter das Verbraucherdarlehensrecht. Genau das ist der Bereich, in dem Klarna, PayPal und Co. ihr Volumen machen.

    Die Bonitätsprüfung wird aufwendiger. Eine einfache SCHUFA-Abfrage reicht bei höheren Beträgen nicht mehr. Gesundheitsdaten und Daten aus sozialen Netzwerken sind für die Kreditwürdigkeitsprüfung tabu, vollautomatische Entscheidungen ohne menschliche Kontrolle sind unzulässig.

    Österreich zieht am selben Tag nach. Über das neue Verbraucherkreditgesetz gelten dort ab 20. November strengere Regeln auch für Angebote unter 200 Euro; Anbieter und Händler müssen vor Vertragsabschluss die Bonität prüfen.

    Warum das für dich relevant ist

    Du bist möglicherweise selbst Kreditgeber. Händler können nach Einschätzung des Händlerbunds als Kreditgeber oder Kreditvermittler eingeordnet werden und haben dann eigene Pflichten. Wer Klarna oder PayPal im Checkout einbindet, muss die Rollenverteilung im Vertrag prüfen — nicht der Zahlungsanbieter.

    Der Termin liegt denkbar schlecht. Vier Wochen vor dem Weihnachtsgeschäft greifen die neuen Pflichten mitten in die Peak-Vorbereitung. Und sie treffen mit Ratenzahlung eine Standard-Zahlart in DACH, nicht eine Nische. Jede zusätzliche Prüfung im Bezahlvorgang kostet Konversion.

    Der Zahlartenmix kommt auf den Prüfstand. Wenn Anbieter ihre Ablehnungsquoten hochfahren, fällt ein Teil deiner Kunden aus dem gewohnten Bezahlweg — und braucht eine Alternative, die im Checkout sichtbar ist.

    Was jetzt zu tun ist

    • Verträge mit dem BNPL-Anbieter lesen – wer ist Kreditgeber, wer Vermittler, wer haftet für Pflichtangaben?
    • Checkout-Texte und Informationspflichten mit dem Anbieter abstimmen, bevor die Peak-Phase startet.
    • Zweite Zahlart absichern für Kunden, die die strengere Bonitätsprüfung nicht bestehen.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Kläre vor November, welche Rolle dein Shop im Kreditverhältnis einnimmt — Kreditgeber, Vermittler oder keines von beidem. Verlass dich nicht darauf, dass dein Zahlungsanbieter das für dich erledigt; die Pflichten können bei dir landen. Und plane ein, dass der Ratenkauf im Weihnachtsgeschäft weniger durchgeht als gewohnt.

  • Jeder zweite Shop bietet Apple Pay an – kaum ein Kunde zahlt damit

    Apple Pay ist 2026 in 49,0 Prozent der deutschen Onlineshops anklickbar – und trägt 1,3 Prozent des Online-Umsatzes. Das EHI Retail Institute hat den E-Commerce-Report Deutschland 2026 am 29. September auf der EHI Connect in Düsseldorf vorgestellt.

    Die Studie misst Sichtbarkeit im Checkout, nicht Nutzung. Erhoben wurde, was Kunden bei 1.000 der bedeutendsten B2C-Akteure tatsächlich als Zahloption sehen.

    Die Zahlen sprechen eine klare Sprache

    Die Wallets wachsen im Angebot, nicht im Umsatz. Apple Pay sprang von 37,8 auf 49,0 Prozent der Shops, Google Pay von 23,1 auf 32,0 Prozent. PayPal bleibt mit 96,3 Prozent Spitze, Rechnungskauf steht bei 81,7 Prozent.

    Die Gegenprobe kommt vom gleichen Institut. Die EHI-Studie Online-Payment 2026 weist PayPal mit 28,7 und Rechnungskauf mit 26,1 Prozent Umsatzanteil aus – zusammen 54,8 Prozent. Apple Pay: 1,3 Prozent. Zwei Grundgesamtheiten, derselbe Markt, dieselbe Richtung.

    Wero taucht erstmals separat auf: 3,0 Prozent der Shops. Dem stehen 10 Millionen registrierte Nutzer in Deutschland gegenüber. Das EHI nennt als Erhebungszeitraum nur „im Jahr 2026" – ob vor oder nach den Anbindungen von Lidl (Juli) und dm (August) gemessen wurde, bleibt offen. Die 3,0 Prozent sind deshalb kein Urteil über Wero.

    Warum das für dich relevant ist

    Der Marktdurchschnitt ist kein Business Case. Wer aus „49 Prozent bieten Apple Pay an" ableitet, er müsse nachziehen, integriert eine Zahlart mit 1,3 Prozent Marktanteil. Jede Option kostet Integration, Pflege und Checkout-Fläche.

    Der Wallet-Sprung erklärt sich über den Anteil mobiler Bestellungen. Bei überwiegend Desktop-Traffic ist die Zahl für dich belanglos. Die größere Lücke liegt beim Rechnungskauf: Er trägt ein Viertel des Umsatzes – fehlt er, fehlt mehr als eine Wallet.

    Wero läuft über vorhandene Payment-Service-Provider wie PAYONE, Nexi oder VR Payment – also ohne Eigenprojekt. Kontozahlung statt Kartenschiene und Echtzeit-Gutschrift sprechen für eine Prüfung bei hohem Volumen und dünner Marge. Belastbare Gebührenzahlen für den deutschen Markt liegen bislang nicht vor.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Entscheide den Payment-Mix an deinen eigenen Checkout-Daten, nicht am EHI-Durchschnitt. Prüfe zuerst, ob Rechnungskauf und PayPal bei dir reibungslos laufen – dort liegen 54,8 Prozent des Marktumsatzes. Mobile Wallets lohnen sich dort, wo der Mobile-Anteil es rechtfertigt. Wero ist derzeit eine Options-, keine Pflichtentscheidung: Frag deinen PSP nach Konditionen und beobachte, wann die Nutzung in deinen Zahlen sichtbar wird.

  • Amazon hält 63 Prozent – Temu holt beim Wachstum auf

    Über Amazon laufen 63 Prozent des deutschen Onlinehandels. Das IFH Köln und der Datenanbieter General Evidence beziffern das Handelsvolumen in ihrer am 8. Oktober veröffentlichten Studie zum Amazon-Markt auf 69,1 Milliarden Euro.

    Es ist die erste belastbare Zahl für Deutschland, die den Marketplace einrechnet – also die Umsätze fremder Händler auf der Plattform. Basis sind 28 Märkte aus sechs Branchen, eine repräsentative Befragung von 1.002 Personen sowie Bestell- und Nutzungsdaten.

    Die Zahlen sprechen eine klare Sprache

    Die Aufteilung ist die eigentliche Nachricht. 46,1 Prozentpunkte entfallen auf Fremdhändler im Marketplace, nur 17,2 auf Amazons Eigenhandel. Fast jeder zweite online ausgegebene Euro fließt damit über eine Plattform, deren Sichtbarkeitsregeln, Gebühren und Buy-Box-Logik kein Händler kontrolliert.

    Beim Wachstum rückt Fernost auf. Amazon legt im Jahresvergleich um 3,2 Milliarden Euro zu. Otto und Zalando holen zusammen 1,4 Milliarden, Temu und Shein zusammen rund eine Milliarde. Jeder achte Kunde verlagert einzelne Käufe zu asiatischen Anbietern.

    Warum das für dich relevant ist

    Amazon beeinflusst nach IFH-Rechnung 41 Prozent der deutschen Ausgaben in den untersuchten Kategorien – direkt oder indirekt über Preisvergleich und Produktsuche. Wer dort nicht gelistet ist, verliert nicht nur Umsatz, sondern die Preisreferenz.

    Gleichzeitig kommt der Preisdruck aus Fernost im deutschen Mid-Market an. Das Milliardenwachstum von Temu und Shein geht nicht zulasten von Amazon, sondern frisst sich in genau die Sortimente, die bisher Otto und Zalando bedient haben.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Amazon ist kein Kanal neben anderen, sondern der Markt selbst – und deine Marge hängt an fremden Regeln. Rechne durch, welcher Deckungsbeitrag nach Gebühren und Werbekosten bleibt, und baue parallel Direktumsatz auf, der nicht von der Buy Box abhängt. Im unteren Preissegment gegen Temu und Shein zu bieten, ist keine Strategie.