Ende des Rechtsstreits um „Black Friday“

Nach über sieben Jahren hat der Rechtsstreit um die Wortmarke „Black Friday“ in Deutschland ein Ende gefunden. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Marke nun offiziell gelöscht, was Händlern die freie Verwendung des Begriffs erlaubt.

Warum es wichtig ist: Die Löschung der Marke beendet eine Zeit großer rechtlicher Unsicherheit für deutsche Unternehmen. Seit 2016 führte die Markeninhaberin eine Abmahnwelle gegen die Verwendung des Begriffs „Black Friday“, was zu Verwirrung und der Suche nach alternativen Bezeichnungen im Handel führte.

Die große Strategie: Die Entscheidung des Landgerichts Berlin in 2021, die Marke für über 900 Waren und Dienstleistungen zu widerrufen, sowie die endgültige Löschung im Jahr 2023, zeigen die Komplexität markenrechtlicher Ansprüche und deren Auswirkungen auf den Handel.

Blick nach vorn: Mit der Freigabe des Begriffs „Black Friday“ können Händler nun ohne rechtliche Bedenken diesen für Werbezwecke nutzen. Dies markiert einen wichtigen Schritt für den Einzelhandel in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Black Friday als einem der wichtigsten Verkaufstage des Jahres.