Schlagwort: Versandhandel

  • Ab Juli 2027 kostet jede Tonne Plastik 550 Euro

    Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen Kunststoff in Verpackungen mit 550 Euro je Tonne besteuern, fällig ab Juli 2027. Der Gesetzentwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz liegt der dpa vor und geht auf einen Regierungsbeschluss vom Juli zurück.

    Steuerpflichtig sind Kunststoffverpackungen, Folien und Verbundverpackungen mit mehr als fünf Prozent Kunststoffanteil. Schuldner sind Hersteller und Importeure. Verpackungen aus recyceltem Kunststoff können auf Antrag steuerfrei bleiben.

    Der Bund rechnet mit knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich ab 2028. Das Geld soll den deutschen Beitrag zur EU-Plastikabgabe decken, den bislang der Haushalt trägt. Wichtig: Stand ist ein Fraktionsentwurf, kein beschlossenes Gesetz.

    Warum das für dich relevant ist

    Versandhändler trifft die Steuer zweimal. Direkt, wenn du Versandbeutel, Folien oder Füllmaterial selbst importierst oder herstellen lässt — dann bist du Steuerschuldner und meldepflichtig.

    Indirekt über den Einkaufspreis, weil Verpackungslieferanten die Abgabe weitergeben. 550 Euro je Tonne klingen abstrakt, sind aber bei Folienverpackungen ein spürbarer Aufschlag auf einen Posten, den kaum jemand im Controlling einzeln ausweist.

    Der eigentliche Hebel steht im Nebensatz des Entwurfs: die Ausnahme für Rezyklat. Wer auf Verpackungen aus recyceltem Kunststoff umstellt und den Nachweis führen kann, zahlt nichts. Das ist ein Beschaffungsthema, kein Umweltthema.

    Die Details

    • 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen, geplanter Start Juli 2027
    • Ab fünf Prozent Kunststoffanteil greift die Steuer auch bei Verbundverpackungen — Papierbeutel mit Folienfenster fallen darunter
    • Hersteller und Importeure sind Schuldner, nicht der Handel allgemein
    • Rezyklat bleibt auf Antrag steuerfrei — der Antrag und die Dokumentation sind deine Aufgabe
    • Knapp 1,5 Milliarden Euro ab 2028 soll die Steuer einbringen

    Offen sind der parlamentarische Fahrplan und die Frage, ob es eine Bagatellgrenze für Kleinmengen gibt. Beides steht im bislang bekannten Entwurfstext nicht.

    Der Blick nach vorn

    Bis Juli 2027 bleiben rund neun Monate Vorlauf — ausreichend, um Lieferanten zu wechseln, aber knapp, wenn Verpackungen bedruckt, zertifiziert oder auf Maschinen abgestimmt sind. Rezyklat-Beutel sind heute schon verfügbar, Kapazitäten aber nicht unbegrenzt.

    Wer wartet, bis das Gesetz steht, kauft im Frühjahr 2027 gemeinsam mit allen anderen ein. Die Eckpunkte des Entwurfs sind stabil genug, um jetzt Angebote einzuholen.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Zieh dir die Jahresmenge Kunststoff in deiner Versandverpackung aus der Buchhaltung und rechne sie mit 550 Euro je Tonne durch — das ist deine Zahl. Dann klär mit deinem Verpackungslieferanten zwei Dinge: Gibt es die Artikel in Rezyklat, und liefert er die Nachweise mit, die du für den Steuerbefreiungsantrag brauchst. Importierst du Folien oder Füllmaterial selbst, bist du Steuerschuldner und brauchst ab Juli 2027 einen Meldeprozess. Der Entwurf kann sich noch ändern, die Richtung nicht.