Schlagwort: Ratenkauf

  • Ab 20. November zählt der Ratenkauf als Verbraucherkredit

    Zahlungsaufschübe im Checkout werden zum Verbraucherkredit. Ab dem 20. November 2026 gelten für Buy Now, Pay Later in Deutschland dieselben Regeln wie für klassische Verbraucherdarlehen — die Umsetzung der zweiten EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) schließt die bisherigen Lücken.

    Was sich konkret ändert

    Erstmals erfasst sind die Kleinfälle. Kredite bis 200 Euro, zinsfreie Ratenkäufe und Laufzeiten unter drei Monaten fallen künftig unter das Verbraucherdarlehensrecht. Genau das ist der Bereich, in dem Klarna, PayPal und Co. ihr Volumen machen.

    Die Bonitätsprüfung wird aufwendiger. Eine einfache SCHUFA-Abfrage reicht bei höheren Beträgen nicht mehr. Gesundheitsdaten und Daten aus sozialen Netzwerken sind für die Kreditwürdigkeitsprüfung tabu, vollautomatische Entscheidungen ohne menschliche Kontrolle sind unzulässig.

    Österreich zieht am selben Tag nach. Über das neue Verbraucherkreditgesetz gelten dort ab 20. November strengere Regeln auch für Angebote unter 200 Euro; Anbieter und Händler müssen vor Vertragsabschluss die Bonität prüfen.

    Warum das für dich relevant ist

    Du bist möglicherweise selbst Kreditgeber. Händler können nach Einschätzung des Händlerbunds als Kreditgeber oder Kreditvermittler eingeordnet werden und haben dann eigene Pflichten. Wer Klarna oder PayPal im Checkout einbindet, muss die Rollenverteilung im Vertrag prüfen — nicht der Zahlungsanbieter.

    Der Termin liegt denkbar schlecht. Vier Wochen vor dem Weihnachtsgeschäft greifen die neuen Pflichten mitten in die Peak-Vorbereitung. Und sie treffen mit Ratenzahlung eine Standard-Zahlart in DACH, nicht eine Nische. Jede zusätzliche Prüfung im Bezahlvorgang kostet Konversion.

    Der Zahlartenmix kommt auf den Prüfstand. Wenn Anbieter ihre Ablehnungsquoten hochfahren, fällt ein Teil deiner Kunden aus dem gewohnten Bezahlweg — und braucht eine Alternative, die im Checkout sichtbar ist.

    Was jetzt zu tun ist

    • Verträge mit dem BNPL-Anbieter lesen – wer ist Kreditgeber, wer Vermittler, wer haftet für Pflichtangaben?
    • Checkout-Texte und Informationspflichten mit dem Anbieter abstimmen, bevor die Peak-Phase startet.
    • Zweite Zahlart absichern für Kunden, die die strengere Bonitätsprüfung nicht bestehen.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Kläre vor November, welche Rolle dein Shop im Kreditverhältnis einnimmt — Kreditgeber, Vermittler oder keines von beidem. Verlass dich nicht darauf, dass dein Zahlungsanbieter das für dich erledigt; die Pflichten können bei dir landen. Und plane ein, dass der Ratenkauf im Weihnachtsgeschäft weniger durchgeht als gewohnt.