Schlagwort: Produkthaftung

  • EU Produkthaftungsrichtlinie ab 9. Dezember 2026

    Ab dem 9. Dezember 2026 ist Software ein Produkt wie jedes andere. Bis zu diesem Tag muss Deutschland die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 umsetzen. Sie zieht erstmals Software und KI-Systeme ausdrücklich in die verschuldensunabhängige Haftung.

    Verschuldensunabhängig heißt: Wer zu Schaden kommt, muss dem Hersteller keinen Fehler vorwerfen — der Produktfehler allein genügt. Und der Hersteller haftet auch dann, wenn er mit dem Endkunden nie einen Vertrag geschlossen hat.

    Der Stichtag trennt sauber. Die neuen Vorschriften gelten für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Für alles, was bis zum 8. Dezember in Verkehr gebracht wurde, gilt die alte Rechtslage weiter.

    Warum das für dich relevant ist

    Die Haftungskette rückt zusammen. Die Reform schließt die Lücke bei Importen aus Drittstaaten — wer aus China oder der Türkei einkauft, steht näher am Schaden als bisher. Wer Eigenmarken führt, ist ohnehin Hersteller im Sinne des Gesetzes.

    Der Satz „Der Händler haftet künftig wie ein Hersteller" stimmt in dieser Pauschalität nicht. Er greift nur, wenn sich Hersteller oder Importeur nicht benennen lassen. Deine beste Verteidigung ist deshalb banal: eine Lieferantendokumentation, die im Ernstfall binnen Tagen einen greifbaren Namen in der EU liefert.

    Auch Plattformbetreiber können haften. Nach § 13 ProdHaftG trifft die Haftung Betreiber von Online-Plattformen, über die Verbraucher Fernabsatzverträge mit Unternehmern schließen. Wer selbst einen Marktplatz betreibt oder Dritthändler in den eigenen Shop lässt, hat damit ein neues Risiko in der Bilanz.

    Die Details

    • Software und KI-Systeme gelten als haftungsauslösende Produkte — auch ohne Vertrag mit dem Endkunden
    • Importeure aus Drittstaaten rücken in der Haftungskette nach vorn, die bisherige Lücke ist geschlossen
    • Plattformbetreiber können nach § 13 ProdHaftG für fehlerhafte Produkte einstehen
    • Stichtag 9. Dezember 2026: Maßgeblich ist, wann das Produkt in Verkehr gebracht wurde, nicht wann der Schaden eintritt

    Der Blick nach vorn

    Bis zur Frist bleiben knapp acht Wochen. Praktisch heißt das: Lieferantenverträge auf Freistellungsklauseln prüfen, die Produkthaftpflicht auf Software- und Firmware-Anteile erweitern lassen und für jede Eigenmarke klären, wer rechtlich als Hersteller gilt.

    Besonders betroffen sind vernetzte Produkte — Haushaltsgeräte mit App, Wearables, alles mit Firmware. Für sie war die Rechtslage bisher unklar. Ab dem 9. Dezember ist sie es nicht mehr. Die Einzelheiten der Neuregelung sind bereits ausführlich aufbereitet.

    Für dich als Entscheider bedeutet das: Zwei Listen anlegen. Erstens alle Produkte mit Software- oder KI-Anteil, die ab dem 9. Dezember in Verkehr gehen — für sie gilt neues Recht. Zweitens alle Lieferanten aus Drittstaaten, bei denen du im Schadensfall einen benennbaren Hersteller oder Importeur vorweisen musst. Wer diesen Namen nicht liefern kann, haftet selbst. Das ist kein Jura-Detail, sondern eine Frage deiner Beschaffungsdokumentation, und die lässt sich in acht Wochen noch ordnen.