Schlagwort: Compliance

  • Gewährleistungslabel ab 27. September: Vier Marktplätze, vier Workflows

    Am Sonntag läuft die Frist ab. Zum 27. September 2026 greift in der EU eine neue Informationspflicht rund um Gewährleistung und Garantie. Verbraucher sollen künftig direkt am Produkt erkennen, dass ihnen die gesetzliche Gewährleistung zusteht — und wo ein Händler freiwillig mehr verspricht. Hintergrund ist die EmpCo-Richtlinie, mit der die EU Verbraucher beim sogenannten grünen Wandel stärken will. Die IHK Region Stuttgart hat die neuen Informationspflichten zu Garantien und Gewährleistung zusammengefasst.

    Was ins Listing gehört

    Der Kern der Regelung: Der Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung gehört an das Produkt — nicht versteckt in die AGB, nicht in den Footer. Für freiwillige Garantien, die über das gesetzliche Niveau hinausgehen, ist ein harmonisiertes Label vorgesehen, das EU-weit einheitlich aussehen soll. Wer keine Garantie gibt, muss trotzdem über die Gewährleistung informieren.

    Praktisch heißt das vor allem Textarbeit an Stellen, die seit Jahren niemand angefasst hat. Produktbeschreibungen, Feed-Templates, Bulk-Uploads, Garantiebedingungen der Hersteller. Und ein Blick auf die eigenen Werbeaussagen: Wer bisher eine ohnehin geschuldete Leistung als Extra verkauft hat, hat ab Sonntag ein zusätzliches Problem, weil die neue Kennzeichnung genau diesen Unterschied sichtbar macht.

    • Produktseiten und Feeds prüfen: Steht der Gewährleistungshinweis am Artikel oder nur in den Rechtstexten?
    • Alle Garantieversprechen inventarisieren — eigene wie die der Hersteller, inklusive Laufzeit und Umfang
    • Werbetexte durchsehen: Wo wird die gesetzliche Gewährleistung als freiwillige Zusatzleistung dargestellt?
    • Für jeden Marktplatz die eigene Umsetzung nachlesen, statt eine Lösung auf alle Kanäle zu kopieren
    • Den eigenen Shop nicht vergessen: Dort gibt es keine Plattform, die etwas automatisch ergänzt

    Vier Marktplätze, vier Umsetzungen

    Für Multichannel-Händler ist das der eigentliche Aufwand. Amazon, eBay, Kaufland und Kleinanzeigen setzen die Vorgabe jeweils anders um — welche Plattform dir wie viel abnimmt und was du selbst pflegen musst, führt der Marktplatz-Check des Händlerbunds einzeln auf. Plane für jeden Kanal einen eigenen Durchlauf ein, statt auf eine zentrale Lösung zu hoffen.

    Entscheidend ist die Haftungsfrage dahinter: Eine Plattformfunktion entbindet dich nicht von der Pflicht. Verkäufer bleibt der Händler, und Verstöße gegen Informationspflichten sind im deutschen E-Commerce seit jeher Abmahnstoff. Wer sich darauf verlässt, dass ein Marktplatz den Hinweis schon irgendwo einblendet, trägt trotzdem das Risiko.

    Der Blick nach vorn

    Sechs Tage reichen nicht für eine saubere Sortimentsbereinigung, aber für das Wesentliche: Die umsatzstärksten Listings und die Kanäle mit dem größten Volumen zuerst, der Longtail danach. Für dich als Entscheider bedeutet das: Diese Woche gehört der Compliance, nicht dem Marketing. Setze jemanden verbindlich auf die vier Marktplätze plus eigenen Shop an, priorisiere nach Umsatz und dokumentiere, was bis Sonntag umgesetzt ist. Die Garantie, die du freiwillig gibst, wird ab dem 27. September zum sichtbaren Verkaufsargument — und die, die du nur behauptest, zum Angriffspunkt.