Amazon darf die Prime-Gebühr nicht erhöht haben. Der Bundesgerichtshof hat am 1. Oktober 2026 die AGB-Klausel für unwirksam erklärt, mit der Amazon 2022 den Preis angehoben hat (Az. III ZR 205/25). Grund: Intransparenz.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW, die bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Düsseldorf gewonnen hatte. Betroffene Altkunden zahlen vorerst wieder weniger und können Geld zurückfordern — einzeln oder über die laufende Sammelklage.
Warum das für dich relevant ist
Das ist kein Amazon-Thema, das ist ein Abo-Thema. Jeder Shop mit Mitgliedschaft, Versand-Flatrate oder Service-Abo arbeitet mit einer Preisanpassungsklausel in den AGB. Der Maßstab des BGH gilt für sie alle.
Entscheidend ist nicht, ob du erhöhen darfst, sondern ob die Klausel verständlich erklärt, wie der Kunde darauf reagieren kann. Wer das nicht leistet, hat jede vergangene Erhöhung rückabwickelbar im Bestand — rückwirkend, über den gesamten Abonnentenstamm.
Was kommt als Nächstes
Die Durchsetzung ist organisiert. Die Sammelklage der Verbraucherzentrale läuft weiter. Das Instrument macht Rückforderungen auch dort lohnend, wo es pro Kunde um einen Euro im Monat geht.
Für Händler heißt das: Die Zeit der folgenlosen Standardklausel ist vorbei. Verbraucherschützer haben jetzt ein höchstrichterliches Urteil als Vorlage — und Abo-Modelle sind im Handel die Regel, nicht die Ausnahme.
Für dich als Entscheider bedeutet das: Hol die AGB deiner Abo-, Mitgliedschafts- und Flatrate-Produkte heute aus der Schublade und prüfe die Preisanpassungsklausel auf eine Frage — steht dort verständlich, wie der Kunde auf eine Erhöhung reagieren kann? Wenn nicht, rechne durch, welches Volumen vergangene Erhöhungen haben, und lass die Klausel neu fassen, bevor jemand anders sie prüft.